Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Was ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine deutsche Verordnung, die sicherstellt, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Zusammenfassung
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland schreibt die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen vor und gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes sowie teilweise für private Unternehmen. Sie basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, um die digitale Teilhabe und Chancengleichheit zu fördern.

Definition der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV, ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen vorschreibt. Sie wurde erstmals im Jahr 2002 erlassen und seither mehrfach aktualisiert, um den technischen Fortschritten und den sich ändernden Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden. Die BITV basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Ziele der BITV

Das Hauptziel der BITV ist es, die digitale Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dies umfasst die barrierefreie Gestaltung von Websites, mobilen Anwendungen und anderen digitalen Angeboten öffentlicher Stellen. Durch die Einhaltung der BITV sollen Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen erhalten, was ihre gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung fördert.

Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereich

Die BITV gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes, einschließlich Ministerien, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen. Sie verpflichtet diese Stellen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und regelmäßig zu überprüfen. Auch private Unternehmen, die im Auftrag öffentlicher Stellen tätig sind oder deren Angebote öffentlich zugänglich sind, können von der BITV betroffen sein.

Technische Anforderungen der BITV

Die BITV orientiert sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) entwickelt wurden. Die WCAG 2.1 umfassen vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Prinzipien sind in insgesamt 13 Richtlinien und 78 Erfolgskriterien unterteilt, die in drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) gegliedert sind.

Wahrnehmbarkeit

Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte, die Anpassung der Farbkontraste und die Möglichkeit, Inhalte in verschiedenen Formaten darzustellen.

Bedienbarkeit

Digitale Angebote müssen für alle Nutzer bedienbar sein. Dies bedeutet, dass alle Funktionen über die Tastatur zugänglich sein müssen, ausreichend Zeit für die Nutzung von Inhalten zur Verfügung stehen sollte und die Navigation klar und konsistent gestaltet sein muss.

Verständlichkeit

Die Informationen und die Bedienung der digitalen Angebote müssen verständlich sein. Dies umfasst die Verwendung einer klaren und einfachen Sprache, die Bereitstellung von Hilfestellungen und Anleitungen sowie die Vermeidung von Inhalten, die zu Verwirrung führen könnten.

Robustheit

Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können. Dies erfordert die Einhaltung von Webstandards und die regelmäßige Überprüfung der Kompatibilität mit verschiedenen Technologien.

Umsetzung und Überprüfung der BITV

Die Umsetzung der BITV erfordert eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der digitalen Angebote. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, regelmäßig Selbstbewertungen durchzuführen und gegebenenfalls externe Prüfungen in Auftrag zu geben. Zudem müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Websites veröffentlichen, in der sie den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und geplante Maßnahmen zur Verbesserung darlegen.

Schulungen und Sensibilisierung

Um die Anforderungen der BITV erfolgreich umzusetzen, ist es wichtig, dass alle Beteiligten, einschließlich Entwickler, Designer und Redakteure, entsprechend geschult und sensibilisiert werden. Schulungen und Workshops zur digitalen Barrierefreiheit können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.

Fazit

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Teilhabe und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Durch die Einhaltung der BITV können öffentliche Stellen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich und nutzbar sind. Die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der digitalen Angebote sowie die Schulung und Sensibilisierung der Beteiligten sind entscheidende Faktoren für den Erfolg der BITV.

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