<h2 class="ratgeber_heading" id="heading1" data-headline="Definition EU Norm EN 301 549"><span class="first_id_number">1</span> Was ist die EU-Norm EN 301 549? </h2>Die EU-Norm EN 301 549 ist eine europäische Norm, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für den öffentlichen Sektor festlegt. Sie dient als technischer Leitfaden für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die EN 301 549 beschreibt detailliert, wie Produkte und Dienstleistungen, wie beispielsweise Webseiten, Software, Hardware und mobile Anwendungen, barrierefrei gestaltet werden müssen, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Die Norm wurde von der European Telecommunications Standards Institute (ETSI) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Normungsorganisation (CEN und CENELEC) entwickelt. Sie wurde erstmals 2014 veröffentlicht und seitdem regelmäßig aktualisiert, um den technologischen Entwicklungen und neuen Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden. Die aktuelle Version EN 301 549 V3.2.1 berücksichtigt unter anderem die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die als internationaler Standard für barrierefreie digitale Inhalte gelten.
Wichtige Bereiche, die die EN 301 549 abdeckt, sind:
- Webseiten: Alle öffentlichen Webseiten müssen barrierefrei gestaltet sein, einschließlich der Bedienbarkeit über Tastatur, die Bereitstellung von Alternativtexten und die Unterstützung von assistiven Technologien.
- Software: Auch Softwareanwendungen, die im öffentlichen Sektor eingesetzt werden, müssen barrierefrei sein. Dazu gehören etwa Formulare, Buchungssysteme und Datenbankanwendungen.
- Hardware: Geräte wie Computer, Selbstbedienungsterminals und mobile Endgeräte müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
- Dokumente: Digitale Dokumente wie PDF-Dateien, die von öffentlichen Stellen bereitgestellt werden, müssen ebenfalls barrierefrei sein.
Die EN 301 549 bildet somit einen umfassenden Rahmen für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen im öffentlichen Sektor und unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Einhaltung der europäischen Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit.
<h2 class="ratgeber_heading" id="heading2" data-headline="Ziel der EN 301 549"><span class="first_id_number">2</span> Worum geht es in der EU-Norm EN 301 549? </h2>
Das zentrale Ziel der EN 301 549 besteht darin, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu den digitalen Angeboten des öffentlichen Sektors haben. Die Norm legt detaillierte technische Anforderungen fest, die öffentliche Stellen und Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologien erfüllen müssen, um Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit zu verbessern.
Die wesentlichen Ziele der Norm sind:
- Gleichberechtigter Zugang: Menschen mit körperlichen, sensorischen und kognitiven Behinderungen sollen dieselben Möglichkeiten haben, digitale Dienstleistungen und Produkte des öffentlichen Sektors zu nutzen, wie alle anderen Bürger.
- Umfassende Barrierefreiheit: Die Norm berücksichtigt nicht nur visuelle oder auditive Barrieren, sondern auch motorische und kognitive Einschränkungen. Dies umfasst die Möglichkeit, Webseiten und Softwareanwendungen auch ohne Maus, über alternative Eingabemethoden oder assistive Technologien zu bedienen.
- Inklusion in den öffentlichen Sektor: Die EN 301 549 unterstützt die vollständige digitale Inklusion von Menschen mit Behinderungen, indem sie sicherstellt, dass öffentliche Stellen barrierefreie Technologien und Dienstleistungen anbieten. Dies ist entscheidend, da der öffentliche Sektor zunehmend digitalisiert wird und immer mehr Dienstleistungen online erbracht werden.
- Kohärente Umsetzung in der EU: Die Norm stellt sicher, dass die Barrierefreiheit digitaler Angebote im öffentlichen Sektor in allen EU-Mitgliedsstaaten auf einem einheitlichen Niveau umgesetzt wird. Dies erleichtert den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in ganz Europa, unabhängig davon, in welchem Land ein Bürger lebt.
Konkrete Anforderungen der EN 301 549 umfassen:
- Bedienbarkeit von Webseiten: Webseiten müssen vollständig über die Tastatur navigierbar sein, damit sie auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen genutzt werden können. Zudem müssen interaktive Elemente wie Buttons und Links klar erkennbar und bedienbar sein.
- Barrierefreie Software: Öffentliche Stellen, die Software zur Verfügung stellen oder nutzen, müssen sicherstellen, dass diese den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Dies betrifft zum Beispiel Buchungssysteme, Verwaltungsportale oder Bildungsplattformen.
- Dokumentenbarrierefreiheit: Digitale Dokumente wie PDFs, die von öffentlichen Stellen bereitgestellt werden, müssen so strukturiert sein, dass sie von Screenreadern gelesen werden können. Zudem müssen sie Alternativtexte für Bilder enthalten und eine klare logische Struktur aufweisen.
Die EN 301 549 trägt somit wesentlich dazu bei, dass öffentliche Dienstleistungen in der Europäischen Union für alle Bürger zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Die Umsetzung der Norm verbessert die digitale Inklusion und trägt zur Schaffung einer gerechteren Gesellschaft bei.
<h2 class="ratgeber_heading" id="heading3" data-headline="Anwendung der EN 301 549"><span class="first_id_number">3</span> Für wen gilt die EU-Norm EN 301 549? </h2>
Die EN 301 549 richtet sich in erster Linie an den öffentlichen Sektor und an Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für den öffentlichen Sektor bereitstellen. Sie definiert die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit, die von allen öffentlichen Stellen in der Europäischen Union eingehalten werden müssen.
Betroffene Akteure sind unter anderem:
- Öffentliche Verwaltungen und Behörden: Alle staatlichen und kommunalen Verwaltungen, die digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten, Anwendungen und Dokumente den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen. Dies betrifft sowohl große staatliche Einrichtungen wie Ministerien und Regierungsbehörden als auch kleinere kommunale Stellen wie Rathäuser und Stadtverwaltungen.
- Dienstleister im öffentlichen Sektor: Unternehmen, die IKT-Produkte oder -Dienstleistungen für öffentliche Stellen entwickeln, vertreiben oder betreiben, sind ebenfalls verpflichtet, die Anforderungen der EN 301 549 umzusetzen. Dies umfasst Anbieter von Webseiten-Design, Software-Entwicklung, Cloud-Diensten, IT-Infrastruktur und mobilen Anwendungen.
- Bildungseinrichtungen: Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, die digitale Bildungsinhalte oder Online-Dienste anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Plattformen und Materialien barrierefrei sind. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Studierende mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Bildung haben.
- Gesundheits- und Sozialeinrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Dienste, die im öffentlichen Sektor tätig sind, müssen die EN 301 549 bei der Bereitstellung digitaler Dienste wie Patientenportale, Terminvereinbarungen oder Online-Beratung umsetzen.
Neben dem öffentlichen Sektor wenden auch immer mehr private Unternehmen die EN 301 549 an, insbesondere solche, die eng mit staatlichen Institutionen zusammenarbeiten oder Dienstleistungen für diese erbringen. Dies ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Corporate Social Responsibility (CSR), um eine inklusive und zugängliche Gesellschaft zu fördern.
Durch die Einhaltung der EN 301 549 profitieren Unternehmen und öffentliche Stellen von:
- Rechtlicher Konformität: Die Norm unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zur Barrierefreiheit, insbesondere in Bezug auf die EU-Richtlinie 2016/2102 und andere nationale Gesetze.
- Erweiterter Zielgruppe: Barrierefreie digitale Angebote sprechen eine breitere Nutzerbasis an, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Personen, die assistive Technologien nutzen.
- Verbesserter Benutzererfahrung: Barrierefreiheit verbessert oft die allgemeine Benutzererfahrung, da sie zu klarerem Design, besserer Lesbarkeit und einfacherer Navigation führt.
<div class="section_zuhause_cta-sektion background-color-cta"><div class="padding-global"><div class="container-large"><div data-w-id="3d935114-99d3-deb0-5e95-aa4fe8150333" class="separator" style="transform: translate3d(0%, 0px, 0px) scale3d(1, 1, 1) rotateX(0deg) rotateY(0deg) rotateZ(0deg) skew(0deg, 0deg); transform-style: preserve-3d; opacity: 1;"></div><div class="padding-medium"><div class="w-layout-grid zuhause_cta-sektion_component"><div class="zuhause_cta-sektion_content-left"><h3 class="heading-style-h4">Führen Sie einen kostenlosen Accessibility Check durch.</h3></div><div id="w-node-_0ee7ec7a-e785-0dbf-2124-dcf554c728c5-19923c87" class="zuhause_cta-sektion_content-right"><div><div class="zuhause_cta-sektion_form-block hide w-form"><form id="email-form" name="email-form" data-name="Email Form" method="get" class="zuhause_cta-sektion_form" data-wf-page-id="66ba11e23a4fd4ee19923c87" data-wf-element-id="0ee7ec7a-e785-0dbf-2124-dcf554c728ca" aria-label="Email Form"><div class="signup-form-wrapper cc-cta"><input class="form_input border-color w-input" maxlength="256" name="email-2" data-name="Email 2" placeholder="Ihre Website URL" type="email" id="email-2" required=""><input type="submit" data-wait="Please wait..." class="button w-button" value="Jetzt Prüfen"></div></form><div class="success-message w-form-done" tabindex="-1" role="region" aria-label="Email Form success"><div class="success-text">Vielen Dank! Ihre Anmeldung wurde erhalten!</div></div><div class="error-message w-form-fail" tabindex="-1" role="region" aria-label="Email Form failure"><div class="error-text">Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.</div></div></div><a href="/bfsg-pruefung" class="button w-inline-block"><div>Jetzt prüfen lassen</div></a></div></div></div></div></div></div></div>
<h2 class="ratgeber_heading" id="heading4" data-headline="Hintergrund EN 301 549"><span class="first_id_number">4</span> Hintergründe der EN 301 549 </h2>
Die EN 301 549 wurde als Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen und den Bedarf an inklusiveren Technologien entwickelt. Sie steht im Kontext der europäischen Bemühungen, die Barrierefreiheit zu fördern und eine gerechte digitale Teilhabe zu gewährleisten. Die Europäische Kommission erkannte frühzeitig, dass der öffentliche Sektor eine Vorreiterrolle bei der Schaffung barrierefreier digitaler Angebote übernehmen muss, um sicherzustellen, dass alle Bürger unabhängig von ihren Fähigkeiten Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben.
Wichtige Hintergründe zur Entwicklung der EN 301 549:
- Europäische Richtlinie 2016/2102: Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass die Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei sind. Die EN 301 549 dient als technischer Leitfaden für die praktische Umsetzung dieser Richtlinie und stellt sicher, dass die technischen Anforderungen in allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet werden.
- Technologische Entwicklungen: Mit der rasanten Entwicklung neuer Technologien und digitaler Dienstleistungen entstand der Bedarf an einer Norm, die sicherstellt, dass auch innovative Technologien wie mobile Anwendungen, Cloud-Dienste oder interaktive Webinhalte barrierefrei sind. Die EN 301 549 wurde entwickelt, um diesen technologischen Fortschritten Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit auch in neuen digitalen Formaten gewährleistet ist.
- Inklusion und Barrierefreiheit: In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für die Bedeutung der Barrierefreiheit in digitalen Angeboten stark gestiegen. Europäische Länder erkennen zunehmend, dass digitale Barrierefreiheit ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Gerechtigkeit ist und dass alle Bürger, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben müssen. Die EN 301 549 wurde entwickelt, um diese Vision in die Praxis umzusetzen.
Die Norm spiegelt auch die Notwendigkeit wider, die digitale Kluft zu verringern, die entsteht, wenn Menschen mit Behinderungen keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu digitalen Dienstleistungen haben. Diese Kluft kann zu erheblichen sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen führen, insbesondere wenn es um den Zugang zu Informationen, Bildung oder staatlichen Dienstleistungen geht.
Die EN 301 549 ist Teil eines umfassenderen Rechtsrahmens zur Förderung der Barrierefreiheit in der Europäischen Union, der auch andere Normen und Richtlinien umfasst, wie z.B. die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und die Barrierefreiheitsrichtlinie. Zusammen bilden diese Maßnahmen den rechtlichen und technischen Rahmen, der sicherstellt, dass digitale Angebote für alle Bürger zugänglich sind.
<h2 class="ratgeber_heading" id="heading5" data-headline="Timeline EN 301 549"><span class="first_id_number">5</span> Timeline und Ausblick für die EU-Norm EN 301 549 </h2>
Die EN 301 549 wurde erstmals im Jahr 2014 veröffentlicht und seitdem mehrmals aktualisiert, um den technologischen Entwicklungen und neuen Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden. Die Norm wird kontinuierlich weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Technologien und den sich ändernden Bedürfnissen von Nutzern gerecht wird.
Wichtige Meilensteine der EN 301 549:
- 2014: Erstveröffentlichung der EN 301 549. Die Norm wurde als erster technischer Leitfaden zur Barrierefreiheit von IKT im öffentlichen Sektor in Europa eingeführt.
- 2016: Verabschiedung der EU-Richtlinie 2016/2102, die die rechtliche Grundlage für die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und mobiler Anwendungen schuf. Die EN 301 549 diente als technischer Standard für die Umsetzung dieser Richtlinie.
- 2018: Aktualisierung der EN 301 549, um die Anforderungen der WCAG 2.1 zu integrieren und die Barrierefreiheit von mobilen Anwendungen stärker zu berücksichtigen.
- 2025: Es wird erwartet, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle öffentlichen Stellen in der EU die Anforderungen der EN 301 549 vollständig umgesetzt haben, einschließlich der barrierefreien Gestaltung von Webseiten, mobilen Anwendungen und digitalen Dokumenten.
Zukunftsausblick: In den kommenden Jahren wird die EN 301 549 voraussichtlich weiter angepasst werden, um neuen Technologien wie künstlicher Intelligenz (KI), virtueller Realität (VR) und dem Internet der Dinge (IoT) Rechnung zu tragen. Diese Technologien bieten neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit, stellen aber auch neue Herausforderungen dar, die durch normative Anpassungen und Aktualisierungen bewältigt werden müssen.