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Regelungen

Barrierefreie Informations­­technik Verordnung (BITV) 2.0 🇩🇪

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 regelt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informationstechnik im öffentlichen Sektor.

Inhaltsverzeichnis

<h2 class="ratgeber_heading" id="heading1" data-headline="Definition BITV 2.0"><span class="first_id_number">1</span> Was ist die BITV 2.0? </h2>Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 ist eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informationstechnik im öffentlichen Sektor regelt. Sie ist Teil der Bemühungen der deutschen Regierung, die digitale Inklusion zu fördern und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu erleichtern. Dies betrifft vor allem Webseiten und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen, die gemäß der Verordnung barrierefrei gestaltet sein müssen.

Die BITV 2.0 basiert auf internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und setzt deren Anforderungen in nationales Recht um. Die Vorgaben der Verordnung umfassen nicht nur die barrierefreie Gestaltung von Inhalten, sondern auch die Bereitstellung von alternativen Zugangswegen, wie z.B. durch Screenreader oder Gebärdensprachdolmetscher für Videos. Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 bildet die BITV 2.0 die Grundlage für digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor in Deutschland und ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act).

Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Informationen für alle Bürger sicherzustellen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten. Insbesondere Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen sollen dadurch die gleichen digitalen Angebote nutzen können wie alle anderen.

Zu den wichtigsten Regelungen der BITV 2.0 gehören:

  • Barrierefreie Webseiten: Alle öffentlichen Webseiten müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dazu gehört die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Zugänglichkeit von interaktiven Elementen und eine klare Strukturierung der Inhalte.
  • Mobile Barrierefreiheit: Seit der Einführung der BITV 2.0 müssen auch mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen barrierefrei gestaltet werden. Dies umfasst die Optimierung für Touchbedienung, die Unterstützung von Voice-Over-Funktionen und die Möglichkeit der Navigation über assistive Technologien.
  • Barrierefreie Dokumente: Auch digitale Dokumente wie PDFs, die auf öffentlichen Webseiten zur Verfügung gestellt werden, müssen barrierefrei sein. Das bedeutet, dass sie so gestaltet sein müssen, dass sie von Screenreadern gelesen werden können und eine klare Struktur aufweisen.

Die BITV 2.0 ist nicht nur für öffentliche Stellen von Bedeutung, sondern hat auch Auswirkungen auf private Unternehmen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen im Auftrag öffentlicher Stellen erbringen oder mit diesen zusammenarbeiten.

<h2 class="ratgeber_heading" id="heading2" data-headline="Ziel BITV 2.0"><span class="first_id_number">2</span> Worum geht es in der BITV 2.0? </h2>

Das Hauptanliegen der BITV 2.0 ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, indem der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Informationen und Dienstleistungen sichergestellt wird. Im Fokus stehen dabei vor allem die digitale Barrierefreiheit von Webseiten, mobilen Anwendungen und Dokumenten, die von öffentlichen Stellen bereitgestellt werden.

Die wichtigsten Ziele der BITV 2.0 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Wahrnehmbarkeit: Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können, unabhängig von ihren sensorischen Fähigkeiten. Das bedeutet, dass visuelle Inhalte wie Bilder und Videos mit Textalternativen versehen werden müssen und dass die Benutzeroberfläche klar strukturiert und einfach zu verstehen ist.
  2. Bedienbarkeit: Webseiten und mobile Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Nutzern mit motorischen Einschränkungen bedient werden können. Alle interaktiven Elemente, wie Buttons, Menüs und Formulare, müssen per Tastatur oder assistiven Technologien zugänglich sein.
  3. Verständlichkeit: Die Informationen auf Webseiten und in mobilen Anwendungen müssen so aufbereitet sein, dass sie von Menschen mit kognitiven Einschränkungen verstanden werden können. Dazu gehört die Verwendung einfacher Sprache, klarer Anweisungen und logischer Strukturen.
  4. Robustheit: Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie auch mit zukünftigen Technologien kompatibel sind. Das bedeutet, dass sie auf einer Vielzahl von Endgeräten und mit verschiedenen assistiven Technologien genutzt werden können, wie z.B. Screenreadern oder Braille-Displays.

Die BITV 2.0 orientiert sich stark an den WCAG 2.1, insbesondere an der Konformitätsstufe AA, die als Mindeststandard für die meisten öffentlichen Webseiten gilt. Diese Stufe stellt sicher, dass die wichtigsten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden, ohne dass die Gestaltung und Funktionalität der Webseite übermäßig eingeschränkt wird.

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an die Barrierefreiheit legt die BITV 2.0 besonderen Wert auf die Barrierefreiheit von Dokumenten. Viele öffentliche Stellen bieten Informationen in Form von PDF-Dokumenten oder anderen Dateiformaten an, die ebenfalls den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen müssen. Dies bedeutet, dass solche Dokumente so strukturiert sein müssen, dass sie von assistiven Technologien wie Screenreadern gelesen werden können und dass sie Alternativtexte für grafische Inhalte enthalten.

Für viele öffentliche Stellen stellt die Umsetzung dieser Anforderungen eine Herausforderung dar, da sie oft bestehende Webseiten und Systeme anpassen müssen, die ursprünglich nicht für barrierefreie Nutzung entwickelt wurden. Daher sieht die BITV 2.0 eine schrittweise Umsetzung vor, die es den betroffenen Stellen ermöglicht, ihre digitalen Angebote nach und nach an die neuen Anforderungen anzupassen.

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<h2 class="ratgeber_heading" id="heading3" data-headline="Anwendung BITV 2.0"><span class="first_id_number">3</span> Für wen gilt die BITV 2.0? </h2>

Die BITV 2.0 richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen in Deutschland, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Dies umfasst sowohl Bundes- und Landesbehörden als auch kommunale Einrichtungen und andere Organisationen, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten.

Zu den betroffenen Stellen gehören:

  • Bundes- und Landesbehörden: Alle staatlichen Organisationen, von Ministerien über Regierungsbehörden bis hin zu staatlichen Ämtern, müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten und digitalen Angebote den Anforderungen der BITV 2.0 entsprechen.
  • Kommunale Einrichtungen: Auch lokale Behörden, wie Stadtverwaltungen, Rathäuser und Landkreise, sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise Online-Dienstleistungen wie die Beantragung von Dokumenten oder die Bereitstellung von Informationen zu kommunalen Angelegenheiten.
  • Öffentliche Dienstleister: Organisationen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind, wie Krankenhäuser, Schulen, Universitäten und Bibliotheken, müssen ihre digitalen Inhalte ebenfalls barrierefrei gestalten.
  • Gerichtsbarkeiten: Gerichte und andere juristische Einrichtungen sind ebenfalls von der BITV 2.0 betroffen und müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten und digitalen Dokumente für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Obwohl die BITV 2.0 hauptsächlich für öffentliche Stellen gilt, nutzen auch immer mehr private Unternehmen die Vorgaben der Verordnung als Orientierungshilfe für ihre eigenen digitalen Angebote. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die in engem Kontakt mit öffentlichen Stellen stehen oder im Auftrag dieser tätig sind. So nutzen beispielsweise private Dienstleister im Gesundheitswesen oder Bildungseinrichtungen die Vorgaben der BITV 2.0, um ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Private Unternehmen, die sich für die Einhaltung der BITV 2.0 entscheiden, profitieren dabei von mehreren Vorteilen:

  • Erhöhte Reichweite: Durch die barrierefreie Gestaltung ihrer Webseiten und Anwendungen können Unternehmen eine breitere Zielgruppe ansprechen, insbesondere Menschen mit Behinderungen.
  • Verbesserte Benutzererfahrung: Barrierefreie Webseiten sind oft benutzerfreundlicher für alle Nutzer, da sie eine klare Struktur und leicht verständliche Inhalte bieten.
  • Rechtssicherheit: Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nach den Vorgaben der BITV 2.0 gestalten, minimieren das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskriminierung und Barrierefreiheit.

Die BITV 2.0 bildet somit nicht nur eine rechtliche Grundlage für öffentliche Stellen, sondern dient auch als Best-Practice-Leitfaden für private Unternehmen, die ihre digitalen Angebote inklusiv gestalten möchten.

<h2 class="ratgeber_heading" id="heading4" data-headline="Hintergrund BITV 2.0"><span class="first_id_number">4</span> Hintergründe der BITV 2.0 </h2>

Die BITV 2.0 wurde als Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung und den wachsenden Bedarf an barrierefreien digitalen Angeboten eingeführt. Die ursprüngliche BITV aus dem Jahr 2002 legte den Grundstein für die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor in Deutschland. Doch mit der rasanten technologischen Entwicklung und dem Aufkommen neuer Technologien wie mobilen Endgeräten und interaktiven Webanwendungen wurde deutlich, dass die Anforderungen der BITV aktualisiert werden mussten.

Die wichtigsten Hintergründe zur Entwicklung der BITV 2.0:

  • Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act): Die BITV 2.0 steht im Zusammenhang mit der europäischen Richtlinie 2016/2102, die alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor sicherzustellen. Diese Richtlinie bildete die Grundlage für die Anpassung der deutschen Verordnung an internationale Standards.
  • Technologische Fortschritte: Die zunehmende Nutzung von Smartphones und Tablets sowie die Einführung neuer Webtechnologien führten dazu, dass die ursprünglichen Vorgaben der BITV nicht mehr ausreichten, um eine umfassende digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die BITV 2.0 berücksichtigt diese Entwicklungen und stellt sicher, dass digitale Angebote auch auf mobilen Geräten und in dynamischen Webumgebungen barrierefrei sind.
  • Demografischer Wandel: Mit der Alterung der Bevölkerung in Deutschland steigt auch der Bedarf an barrierefreien digitalen Angeboten. Ältere Menschen haben oft ähnliche Bedürfnisse wie Menschen mit Behinderungen, insbesondere in Bezug auf Sehkraft und motorische Fähigkeiten. Die BITV 2.0 trägt dem Rechnung, indem sie sicherstellt, dass digitale Angebote für eine alternde Gesellschaft zugänglich bleiben.

Zusätzlich zu diesen technologischen und demografischen Entwicklungen spiegelt die BITV 2.0 auch einen gesellschaftlichen Wandel wider. In einer immer inklusiveren Gesellschaft wird erwartet, dass alle Bürger gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben. Digitale Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Baustein für eine gerechte und zugängliche Gesellschaft.

Die BITV 2.0 ist dabei Teil eines umfassenderen Rechtsrahmens, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und sicherstellt, dass sie gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können. Sie ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das ebenfalls darauf abzielt, Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung aufgrund von Behinderungen verbietet.

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um digitale Barrierefreiheit.

Was ist digitale Barrierefreiheit und warum ist sie wichtig?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Sie ist wichtig, um Inklusion zu fördern und rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsvorschriften in Deutschland?

Unternehmen und öffentliche Stellen, die die Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit nicht einhalten, können mit rechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und Imageschäden rechnen.

Welche Tools helfen bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit?

Es gibt zahlreiche Tools wie Axe, WAVE und die Accessibility Insights von Microsoft, die Entwickler und Designer bei der Implementierung und Prüfung von Barrierefreiheit unterstützen.

Wie kann ich die Barrierefreiheit meiner mobilen App sicherstellen?

Um die Barrierefreiheit Ihrer mobilen App zu gewährleisten, sollten Sie die Richtlinien für mobile Barrierefreiheit (WCAG Mobile) befolgen, spezielle Accessibility-Tools nutzen und die App durch Nutzer mit Behinderungen testen lassen.

Wie viel kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Die Kosten für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit können variieren und hängen von der Größe der Website, dem aktuellen Zustand und den spezifischen Anforderungen ab. Investitionen in Barrierefreiheit zahlen sich jedoch langfristig aus.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
✅ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

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