<h2 class="ratgeber_heading" id="heading1" data-headline="Definition WCAG 2.1"><span class="first_id_number">1</span> Was sind die WCAG 2.1? </h2>Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind ein international anerkannter Standard für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und bauen auf den vorherigen Versionen der WCAG (insbesondere WCAG 2.0) auf. Ziel der Richtlinien ist es, sicherzustellen, dass alle Menschen, insbesondere jene mit Behinderungen, Webinhalte und digitale Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können.
Die WCAG 2.1 behandeln verschiedene Arten von Behinderungen, einschließlich:
- Sehbehinderungen, wie Blindheit und Farbenblindheit
- Hörbehinderungen, wie Schwerhörigkeit oder Taubheit
- Motorische Einschränkungen, die sich auf die Beweglichkeit der Hände oder Finger auswirken
- Kognitive Einschränkungen, wie Lernschwierigkeiten oder Gedächtnisstörungen
Vier Grundprinzipien bilden die Grundlage der WCAG 2.1:
- Wahrnehmbarkeit: Die Informationen und Benutzeroberflächen müssen für Nutzer wahrnehmbar sein. Dies bedeutet, dass Inhalte so gestaltet werden müssen, dass sie auch für Menschen mit Sehbehinderungen oder Hörverlust zugänglich sind. Beispiele dafür sind Alt-Texte für Bilder oder Untertitel für Videos.
- Bedienbarkeit: Webseiten und Anwendungen müssen für alle Benutzer bedienbar sein, unabhängig davon, welche Hilfsmittel sie verwenden. Zum Beispiel sollten alle interaktiven Elemente, wie Buttons und Links, auch per Tastatur oder assistiven Technologien zugänglich sein.
- Verständlichkeit: Die Informationen und die Benutzeroberfläche müssen leicht verständlich sein. Das bedeutet, dass Inhalte klar strukturiert und leicht zu navigieren sind, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu unterstützen.
- Robustheit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzern mit verschiedenen Technologien, wie Screenreadern oder Braille-Displays, genutzt werden können.
Die WCAG 2.1 sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:
- Stufe A: Grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen. Diese Stufe stellt sicher, dass die wichtigsten Funktionen einer Website zugänglich sind.
- Stufe AA: Umfasst weitere Anforderungen, die sicherstellen, dass Inhalte für eine größere Anzahl von Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Diese Stufe wird oft als Standard angesehen, der von den meisten Organisationen angestrebt wird.
- Stufe AAA: Die höchste Stufe, die sicherstellt, dass alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Diese Stufe ist jedoch oft schwer vollständig zu erreichen und wird nur für spezialisierte Webseiten empfohlen.
<h2 class="ratgeber_heading" id="heading2" data-headline="Ziel WCAG 2.1"><span class="first_id_number">2</span> Worum geht es in den WCAG 2.1? </h2>
Die WCAG 2.1 erweitern die zuvor festgelegten Richtlinien der WCAG 2.0, indem sie neue Anforderungen für mobile Geräte und Nutzer mit kognitiven Einschränkungen aufnehmen. Der Schwerpunkt der WCAG 2.1 liegt auf der Erweiterung der Zugänglichkeit, insbesondere in Bezug auf die sich ändernden Nutzungsgewohnheiten von Internetanwendungen.
Im Detail geht es bei den WCAG 2.1 darum, dass:
- Mobile Barrierefreiheit verstärkt berücksichtigt wird. Immer mehr Menschen greifen auf Webseiten und Anwendungen über mobile Geräte zu. Dies erfordert spezielle Anpassungen, um die Benutzerfreundlichkeit auf kleineren Bildschirmen zu gewährleisten. Beispiele hierfür sind skalierbare Inhalte, flexible Designs und alternative Navigationsmethoden für Touchscreens.
- Kognitive Barrierefreiheit eine größere Rolle spielt. Menschen mit Lernschwierigkeiten, Demenz oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen haben spezifische Bedürfnisse, die durch einfache Sprache, klare Strukturierung und visuelle Unterstützung abgedeckt werden.
- Sensorische Barrierefreiheit verbessert wird, um Menschen mit sensorischen Behinderungen, wie Seh- oder Hörverlust, besser zu unterstützen. Dazu gehören verbesserte Textalternativen für visuelle Inhalte, wie Bilder und Videos, und die Bereitstellung von Audioalternativen für schriftliche Informationen.
Ein wesentliches Ziel der WCAG 2.1 ist es, Websites und digitale Anwendungen inklusiver zu gestalten, sodass alle Nutzer, unabhängig von ihren Einschränkungen, eine optimale Benutzererfahrung haben. Dies umfasst auch die Optimierung der Nutzung von assistiven Technologien, wie Screenreadern, Sprachsteuerung oder speziellen Eingabegeräten für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Die drei Konformitätsstufen der WCAG (A, AA, AAA) bieten Unternehmen und Entwicklern die Möglichkeit, den Grad der Barrierefreiheit anzupassen, je nachdem, welche Nutzergruppen sie erreichen wollen und welche Ressourcen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die eine breite Zielgruppe erreichen möchten, sollten mindestens die Stufe AA anstreben, während spezialisierte Websites mit einem höheren Anspruch auf Barrierefreiheit versuchen sollten, Stufe AAA zu erfüllen.
<h2 class="ratgeber_heading" id="heading3" data-headline="Anwendung WCAG 2.1"><span class="first_id_number">3</span> Für wen gelten die WCAG 2.1? </h2>
Die WCAG 2.1 gelten für alle Organisationen, die digitale Inhalte und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit bereitstellen. Dies umfasst eine breite Palette von Akteuren, von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu großen Konzernen und öffentlichen Einrichtungen.
Zielgruppen der WCAG 2.1 sind unter anderem:
- Webseitenbetreiber: Webseitenbetreiber, die ihre Inhalte für eine möglichst breite Nutzergruppe zugänglich machen wollen, müssen die WCAG 2.1 umsetzen. Dazu gehören E-Commerce-Websites, Blogs, Unternehmensseiten und Nachrichtenportale. Die barrierefreie Gestaltung der Inhalte verbessert nicht nur die Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern auch die allgemeine Zugänglichkeit und Benutzererfahrung.
- Entwickler und Designer: Die Richtlinien sind für Entwickler und Designer von entscheidender Bedeutung, da sie die technischen und gestalterischen Anforderungen definieren, die zur Schaffung barrierefreier digitaler Inhalte notwendig sind. Dies beinhaltet die Optimierung von Code, Layouts und Benutzeroberflächen.
- Öffentliche Einrichtungen: In vielen Ländern sind öffentliche Stellen gesetzlich dazu verpflichtet, die WCAG 2.1 einzuhalten, um sicherzustellen, dass alle Bürger gleichermaßen auf Informationen und Dienstleistungen zugreifen können. Dies betrifft insbesondere Regierungsbehörden, Bildungseinrichtungen und Gesundheitsdienste.
- App-Entwickler: Die WCAG 2.1 sind auch für mobile Anwendungen relevant. Viele der Prinzipien und Anforderungen gelten sowohl für Webseiten als auch für Apps, da Nutzer oft dieselben Barrieren auf mobilen Plattformen erleben.
Für die Einhaltung der WCAG 2.1 gibt es in vielen Ländern keine expliziten gesetzlichen Vorgaben, dennoch werden sie in vielen Fällen als Grundlage für Gesetze und Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit herangezogen. In Deutschland spielt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der gesetzlichen Anforderungen für barrierefreie Webinhalte, die stark auf den WCAG 2.1 basieren.
Durch die Umsetzung der WCAG 2.1 können Unternehmen ihre Reichweite erhöhen, da barrierefreie Webseiten besser zugänglich sind und eine größere Zielgruppe ansprechen. Gleichzeitig verringern sie das Risiko rechtlicher Schritte, insbesondere in Ländern, in denen digitale Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben ist.
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<h2 class="ratgeber_heading" id="heading4" data-headline="Hintergrund WCAG 2.1"><span class="first_id_number">4</span> Hintergründe der WCAG 2.1 </h2>
Die Entwicklung der WCAG 2.1 wurde notwendig, da sich das Internet und die Technologien, die es unterstützen, seit der Einführung der WCAG 2.0 im Jahr 2008 erheblich weiterentwickelt haben. Während die WCAG 2.0 sich bereits mit den grundsätzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit befassten, kamen im Laufe der Zeit neue Herausforderungen auf, insbesondere durch die wachsende Bedeutung mobiler Endgeräte und Apps.
Wichtige Entwicklungen, die zur Einführung der WCAG 2.1 führten:
- Zunahme der mobilen Internetnutzung: Die Nutzung des Internets hat sich in den letzten Jahren immer mehr von Desktop-Computern hin zu mobilen Endgeräten verlagert. Smartphones und Tablets sind für viele Nutzer inzwischen das Hauptzugangsgerät zum Internet. Dies stellte neue Anforderungen an die Zugänglichkeit, da viele Websites ursprünglich nicht für die mobile Nutzung konzipiert wurden.
- Erhöhte Komplexität von Webinhalten: Moderne Webseiten verwenden zunehmend dynamische Inhalte, die über JavaScript und andere Technologien gesteuert werden. Dies führte zu neuen Barrieren für Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind, um auf Webseiten zuzugreifen.
- Erweiterung der Zielgruppe: Die WCAG 2.1 richten sich nicht nur an Menschen mit physischen Einschränkungen, sondern nehmen auch verstärkt die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven und Lernbehinderungen in den Blick. Dies schließt Personen ein, die unter Bedingungen wie Autismus, Demenz oder Lernschwierigkeiten leiden.
Die WCAG 2.1 wurden entwickelt, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte auch für diese Nutzergruppen zugänglicher werden, und um auf die veränderten Nutzungsmuster im Internet zu reagieren. Mit der Einführung der WCAG 2.1 wird Barrierefreiheit nicht nur für Desktop-Websites, sondern auch für mobile Plattformen und dynamische Inhalte stärker betont.
<h2 class="ratgeber_heading" id="heading5" data-headline="Ausblick WCAG 2.1"><span class="first_id_number">5</span> Timeline und Ausblick für die WCAG 2.1 </h2>
Die WCAG 2.1 wurden im Juni 2018 veröffentlicht und stellen den neuesten Stand der Richtlinien zur Barrierefreiheit digitaler Inhalte dar. Seit ihrer Veröffentlichung wurden sie in vielen Ländern als Standard für digitale Barrierefreiheit anerkannt und in nationale Regelungen wie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) integriert.
Wichtige Meilensteine der WCAG 2.1:
- 2018: Offizielle Veröffentlichung der WCAG 2.1 durch das W3C.
- 2021: In vielen Ländern wurden gesetzliche Regelungen auf Basis der WCAG 2.1 eingeführt, um die digitale Barrierefreiheit zu fördern. Unternehmen und öffentliche Stellen, die ihre digitalen Angebote nicht an die WCAG 2.1 anpassen, müssen mit Sanktionen oder rechtlichen Konsequenzen rechnen.
- 2025: Bis dahin wird erwartet, dass die meisten Webseiten und Apps den Anforderungen der WCAG 2.1 entsprechen. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht umsetzen, könnten mit weiteren Einschränkungen oder Sanktionen konfrontiert werden.
In Zukunft wird sich die WCAG vermutlich weiterentwickeln, um neue Technologien und Benutzererfahrungen zu berücksichtigen. Aktuell wird bereits an der WCAG 3.0 gearbeitet, die voraussichtlich noch umfassendere Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit stellen wird. Diese neuen Richtlinien werden flexibler und umfassender sein und sollen sicherstellen, dass digitale Inhalte auch in den kommenden Jahren für alle Nutzer zugänglich bleiben.