Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Hessen
Was ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Hessen?
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Hessen (BITV HE) ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass öffentliche Stellen in Hessen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und verpflichtet öffentliche Einrichtungen, ihre Websites und mobilen Anwendungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Definition der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Hessen
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Hessen, oft abgekürzt als BITV Hessen, ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die digitale Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen des Bundeslandes Hessen zu gewährleisten. Diese Verordnung ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen, die digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger zu fördern, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Hintergrund und Zielsetzung
Die BITV Hessen basiert auf der bundesweiten Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 um. Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben.
Rechtlicher Rahmen
Die BITV Hessen ist Teil des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) und ergänzt dieses durch spezifische Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen in Hessen sind verpflichtet, die Anforderungen der BITV Hessen umzusetzen und regelmäßig Berichte über den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu veröffentlichen.
Anforderungen der BITV Hessen
Die Verordnung legt detaillierte Anforderungen fest, die öffentliche Stellen bei der Gestaltung ihrer digitalen Angebote berücksichtigen müssen. Diese Anforderungen orientieren sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und umfassen verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit.
Technische Anforderungen
Zu den technischen Anforderungen gehören unter anderem:
- Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte, wie Bilder und Videos
- Untertitel und Transkriptionen für audiovisuelle Inhalte
- Strukturierte und semantisch korrekte HTML-Dokumente
- Kontrastreiche Farbgestaltung und skalierbare Schriftgrößen
- Kompatibilität mit assistiven Technologien, wie Screenreadern
Organisatorische Anforderungen
Neben den technischen Anforderungen müssen öffentliche Stellen auch organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Dazu gehören:
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der digitalen Angebote
- Einrichtung von Feedback-Mechanismen für Nutzerinnen und Nutzer
- Erstellung und Veröffentlichung von Barrierefreiheits-Erklärungen
Umsetzung und Überwachung
Die Umsetzung der BITV Hessen wird durch verschiedene Maßnahmen unterstützt und überwacht. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, regelmäßige Selbstbewertungen durchzuführen und die Ergebnisse in Form von Barrierefreiheits-Erklärungen zu veröffentlichen. Diese Erklärungen müssen Informationen über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, bekannte Mängel und geplante Maßnahmen zur Verbesserung enthalten.
Externe Überprüfungen
Zusätzlich zu den Selbstbewertungen können externe Überprüfungen durch unabhängige Stellen durchgeführt werden. Diese Überprüfungen dienen dazu, die Einhaltung der Anforderungen der BITV Hessen zu gewährleisten und mögliche Defizite aufzudecken.
Fazit
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Hessen ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen des Bundeslandes. Durch die Umsetzung der Anforderungen der BITV Hessen wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben. Die Verordnung trägt somit wesentlich zur digitalen Inklusion und Teilhabe bei.
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