Barrierefreie-Websites-Gesetz

Was ist das Barrierefreie-Websites-Gesetz?

Das Barrierefreie-Websites-Gesetz ist eine gesetzliche Regelung, die öffentliche Stellen dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, um sicherzustellen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.

Zusammenfassung
Das Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Deutschland regelt die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und verpflichtet öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, regelmäßig zu überprüfen und eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen.

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Definition des Barrierefreie-Websites-Gesetzes

Das Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen regelt. Es wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion im digitalen Raum.

Hintergrund und Zielsetzung

Die digitale Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Gesellschaft, da immer mehr Dienstleistungen und Informationen online verfügbar sind. Das Barrierefreie-Websites-Gesetz zielt darauf ab, die digitale Kluft zu verringern und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht von der Nutzung digitaler Angebote ausgeschlossen werden. Dies umfasst nicht nur Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, sondern auch Personen mit kognitiven Einschränkungen oder motorischen Beeinträchtigungen.

Rechtliche Grundlagen

Das BfWebG basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102, die von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden muss. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das BfWebG und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in nationales Recht überführt. Diese gesetzlichen Regelungen verpflichten öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten und regelmäßig zu überprüfen.

Wichtige Anforderungen des Barrierefreie-Websites-Gesetzes

Das Gesetz legt verschiedene Anforderungen fest, die öffentliche Stellen erfüllen müssen, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote sicherzustellen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

Perceivable (Wahrnehmbarkeit)

Alle Informationen und Benutzeroberflächenkomponenten müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte, wie Bilder oder Videos, sowie die Verwendung von ausreichend kontrastreichen Farben.

Operable (Bedienbarkeit)

Die Benutzeroberfläche und die Navigation müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern bedient werden können. Dies beinhaltet die Möglichkeit, die Website ausschließlich mit der Tastatur zu bedienen, sowie die Vermeidung von zeitlich begrenzten Inhalten, die nicht pausiert oder gestoppt werden können.

Understandable (Verständlichkeit)

Die Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Dies bedeutet, dass die Inhalte klar und einfach formuliert sein sollten und die Navigation konsistent und vorhersehbar gestaltet sein muss. Zudem sollten Hilfestellungen und Anleitungen bereitgestellt werden, um die Nutzung zu erleichtern.

Robust (Robustheit)

Die Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert zu werden. Dies erfordert die Einhaltung von Webstandards und die regelmäßige Überprüfung der Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und Geräten.

Umsetzung und Überprüfung

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen. Dies umfasst sowohl die initiale Gestaltung als auch die kontinuierliche Pflege und Aktualisierung der Websites und mobilen Anwendungen. Zudem müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, in der der aktuelle Stand der Barrierefreiheit dargelegt wird und Kontaktmöglichkeiten für Feedback und Verbesserungsvorschläge angeboten werden.

Fazit

Das Barrierefreie-Websites-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Inklusion und zur Sicherstellung, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen können öffentliche Stellen dazu beitragen, die digitale Kluft zu verringern und eine barrierefreie digitale Umgebung zu schaffen. Die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit ist dabei entscheidend, um den sich wandelnden Bedürfnissen und Technologien gerecht zu werden.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
✅ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

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