Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik

Was ist die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik?

Die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) ist eine rechtliche Regelung in Bayern, die die Anforderungen an die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik festlegt. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten und Informationen für alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten.

Zusammenfassung
Die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) fördert die digitale Barrierefreiheit in Bayern, indem sie sicherstellt, dass elektronische Verwaltungsdienste und Informationstechnologien für alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Sie basiert auf den Prinzipien der Barrierefreiheit und Inklusion und konkretisiert die EU-Richtlinie 2016/2102 auf Landesebene, um digitale Hindernisse zu beseitigen.

Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik

Die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik, oft abgekürzt als BayEGovV, ist ein bedeutendes Regelwerk, das die digitale Barrierefreiheit in Bayern fördert. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von elektronischen Verwaltungsdiensten und Informationstechnologien für alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sicherzustellen. Im Folgenden wird die Verordnung im Kontext der digitalen Barrierefreiheit detailliert betrachtet.

Definition und Zielsetzung der BayEGovV

Die BayEGovV ist eine rechtliche Grundlage, die die Anforderungen an die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik in Bayern festlegt. Sie wurde entwickelt, um die digitale Teilhabe zu fördern und sicherzustellen, dass alle Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Zugang zu öffentlichen digitalen Diensten haben. Die Verordnung basiert auf den Prinzipien der Barrierefreiheit und der Inklusion und zielt darauf ab, Hindernisse in der digitalen Welt zu beseitigen.

Rechtlicher Rahmen und Hintergrund

Die BayEGovV wurde im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen entwickelt. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass öffentliche Websites und mobile Anwendungen barrierefrei sind. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Die BayEGovV konkretisiert diese Vorgaben auf Landesebene für Bayern.

Wichtige Bestimmungen der BayEGovV

Die BayEGovV enthält mehrere wichtige Bestimmungen, die die digitale Barrierefreiheit fördern:

  • Barrierefreie Gestaltung: Öffentliche Stellen sind verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst die Einhaltung von Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Jede öffentliche Website muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit beschreibt und Kontaktmöglichkeiten für Feedback bietet.
  • Feedback-Mechanismus: Bürger müssen die Möglichkeit haben, Barrieren zu melden und Unterstützung anzufordern. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, auf solche Anfragen zeitnah zu reagieren.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Mitarbeiter öffentlicher Stellen sollen regelmäßig geschult werden, um ein Bewusstsein für die Bedeutung der Barrierefreiheit zu schaffen und die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen.

Umsetzung und Herausforderungen

Die Umsetzung der BayEGovV stellt öffentliche Stellen vor verschiedene Herausforderungen. Dazu gehören technische Hürden, begrenzte Ressourcen und das notwendige Fachwissen zur Barrierefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Initiativen und Unterstützungsangebote, die die Umsetzung erleichtern sollen. Beispielsweise bieten spezialisierte Agenturen und Beratungsunternehmen Schulungen und technische Unterstützung an.

Vorteile der BayEGovV

Die BayEGovV bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Inklusion: Menschen mit Behinderungen erhalten besseren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, was ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert.
  • Rechtssicherheit: Öffentliche Stellen erhalten klare Vorgaben, die ihnen helfen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Verbesserte Nutzererfahrung: Barrierefreie Websites und Anwendungen bieten eine bessere Nutzererfahrung für alle Bürger, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Fazit

Die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit in Bayern. Sie stellt sicher, dass öffentliche digitale Dienste für alle Bürger zugänglich sind und fördert die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Trotz der Herausforderungen bei der Umsetzung bietet die Verordnung zahlreiche Vorteile und trägt dazu bei, eine barrierefreie digitale Zukunft zu gestalten.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
✅ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

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