Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Was ist die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung?

Die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) ist eine Verordnung des Landes Brandenburg, die die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik in öffentlichen Verwaltungen regelt. Sie setzt die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes um und stellt sicher, dass digitale Angebote für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

Zusammenfassung
Die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) stellt sicher, dass öffentliche Einrichtungen in Brandenburg ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, um Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Sie basiert auf der bundesweiten BITV 2.0 und den internationalen WCAG 2.1 und fordert Maßnahmen wie barrierefreie Websites, regelmäßige Überprüfungen und Schulungen.

Definition der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung

Die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) ist eine gesetzliche Regelung des Landes Brandenburg, die darauf abzielt, die digitale Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Sie basiert auf der bundesweiten Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und setzt diese auf Landesebene um. Ziel der Verordnung ist es, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Rechtlicher Rahmen und Hintergrund

Die BbgBITV wurde im Kontext des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen entwickelt. Diese Richtlinien und Gesetze verpflichten öffentliche Einrichtungen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, zugänglich sind.

Umsetzung und Anforderungen

Die Verordnung legt fest, dass alle öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Dies umfasst sowohl neue als auch bestehende digitale Angebote. Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die verschiedene Kriterien für die Barrierefreiheit definieren, wie z.B. wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Inhalte.

Praktische Maßnahmen zur Umsetzung

Um die Anforderungen der BbgBITV zu erfüllen, müssen öffentliche Stellen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören:

  • Barrierefreie Gestaltung von Websites: Die Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern und anderen Hilfsmitteln gelesen werden können. Dies umfasst die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, semantisch korrekte HTML-Strukturen und eine klare Navigation.
  • Barrierefreie Dokumente: Alle veröffentlichten Dokumente, wie PDF-Dateien, müssen ebenfalls barrierefrei sein. Dies bedeutet, dass sie z.B. mit Tags versehen und für Screenreader zugänglich gemacht werden müssen.
  • Regelmäßige Überprüfung und Tests: Öffentliche Stellen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote regelmäßig auf Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies kann durch automatisierte Tests und manuelle Überprüfungen erfolgen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in den Prinzipien der Barrierefreiheit geschult werden, um sicherzustellen, dass neue Inhalte und Anwendungen von Anfang an barrierefrei gestaltet werden.

Herausforderungen und Lösungen

Die Umsetzung der BbgBITV kann mit verschiedenen Herausforderungen verbunden sein. Eine der größten Herausforderungen ist die Komplexität der technischen Anforderungen und die Notwendigkeit, bestehende Systeme und Inhalte anzupassen. Hier sind einige Lösungen, die öffentliche Stellen in Betracht ziehen können:

  • Externe Beratung: Die Zusammenarbeit mit Experten für digitale Barrierefreiheit kann helfen, die Anforderungen besser zu verstehen und umzusetzen.
  • Schrittweise Umsetzung: Anstatt alle Anforderungen auf einmal zu erfüllen, können öffentliche Stellen einen stufenweisen Ansatz wählen, bei dem sie nach und nach verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit umsetzen.
  • Nutzung von Tools und Ressourcen: Es gibt zahlreiche Tools und Ressourcen, die bei der Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit unterstützen können, wie z.B. WAVE, Axe und die WCAG-Checkliste.

Fazit

Die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Inklusion und zur Sicherstellung, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben. Durch die Einhaltung der BbgBITV können öffentliche Stellen im Land Brandenburg dazu beitragen, die digitale Kluft zu verringern und eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung erfordert zwar Anstrengungen und Ressourcen, bietet jedoch langfristig erhebliche Vorteile für alle Bürgerinnen und Bürger.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
✅ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

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