Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen

Was ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen?

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen (BremEGovG) zielt darauf ab, die Digitalisierung und Effizienz der öffentlichen Verwaltung in Bremen zu verbessern. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz elektronischer Kommunikations- und Verwaltungsverfahren, um den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu erleichtern und die Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden zu optimieren.

Zusammenfassung
Das E-Government-Gesetz Bremen fördert die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, indem es effiziente, transparente und bürgerfreundliche Verwaltungsprozesse sowie digitale Barrierefreiheit sicherstellt. Es verpflichtet öffentliche Verwaltungen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote und umfasst Schulungen, Sensibilisierungen und regelmäßige Überprüfungen, um Inklusion, Benutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen, auch bekannt als E-Government-Gesetz Bremen, ist ein bedeutendes Regelwerk, das die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in der Freien Hansestadt Bremen vorantreiben soll. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Ein zentraler Aspekt dabei ist die digitale Barrierefreiheit, die sicherstellt, dass alle Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichberechtigten Zugang zu elektronischen Verwaltungsdiensten haben.

Definition und Ziele des Gesetzes

Das E-Government-Gesetz Bremen wurde eingeführt, um die Nutzung von Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung zu fördern und zu regeln. Es umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Interaktion zwischen Bürgern und Verwaltung zu vereinfachen und zu verbessern. Zu den Hauptzielen des Gesetzes gehören:

  • Die Förderung der digitalen Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung.
  • Die Verbesserung der Effizienz und Transparenz von Verwaltungsprozessen.
  • Die Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit für alle Bürger.

Digitale Barrierefreiheit im Kontext des Gesetzes

Digitale Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil des E-Government-Gesetzes Bremen. Sie stellt sicher, dass alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Zugang zu den digitalen Verwaltungsdiensten haben. Dies umfasst verschiedene Maßnahmen und Anforderungen, die in das Gesetz integriert sind:

Barrierefreie Webseiten und Anwendungen

Das Gesetz verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen in Bremen, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass die digitalen Angebote den internationalen Standards der Barrierefreiheit entsprechen müssen, wie sie in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte.
  • Die Sicherstellung einer ausreichenden Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund.
  • Die Möglichkeit, Webseiten und Anwendungen mit der Tastatur zu navigieren.
  • Die Bereitstellung von Untertiteln und Transkripten für audiovisuelle Inhalte.

Schulung und Sensibilisierung

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung. Diese sollen in der Lage sein, barrierefreie digitale Inhalte zu erstellen und zu pflegen. Schulungen und Fortbildungen zu den Themen digitale Barrierefreiheit und inklusives Design sind daher ein integraler Bestandteil der Umsetzung des Gesetzes.

Überwachung und Durchsetzung

Um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherzustellen, sieht das Gesetz regelmäßige Überprüfungen und Audits vor. Öffentliche Verwaltungen müssen Berichte über den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote erstellen und veröffentlichen. Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen können Sanktionen verhängt werden.

Vorteile der digitalen Barrierefreiheit

Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit im Rahmen des E-Government-Gesetzes Bremen bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Inklusion: Menschen mit Behinderungen erhalten gleichberechtigten Zugang zu Verwaltungsdiensten, was ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert.
  • Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Webseiten und Anwendungen sind in der Regel benutzerfreundlicher und intuitiver zu bedienen, was allen Bürgern zugutekommt.
  • Rechtssicherheit: Öffentliche Verwaltungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, minimieren das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen und Sanktionen.
  • Image und Vertrauen: Eine barrierefreie Verwaltung stärkt das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Institutionen und verbessert das Image der Verwaltung.

Fazit

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, effizienten und inklusiven öffentlichen Verwaltung. Die digitale Barrierefreiheit spielt dabei eine zentrale Rolle und stellt sicher, dass alle Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu den digitalen Verwaltungsdiensten haben. Durch die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Bürger von benutzerfreundlicheren und zugänglicheren Verwaltungsangeboten. Die kontinuierliche Überwachung und Schulung der Mitarbeiter tragen dazu bei, die hohen Standards der Barrierefreiheit zu gewährleisten und die digitale Transformation der Verwaltung erfolgreich zu gestalten.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
✅ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

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