Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
Was ist die Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung?
Die Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) ist eine gesetzliche Regelung in Hamburg, die sicherstellt, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und verpflichtet öffentliche Einrichtungen, ihre Websites und mobilen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
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Definition der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO)
Die Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) ist eine gesetzliche Regelung, die in der Freien und Hansestadt Hamburg gilt. Sie zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen. Die Verordnung verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.
Rechtlicher Rahmen und Hintergrund
Die HmbBITVO basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Die HmbBITVO konkretisiert diese Vorgaben für Hamburg und stellt sicher, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit in der digitalen Welt eingehalten werden.
Ziele der HmbBITVO
Die Hauptziele der HmbBITVO sind:
- Gewährleistung der Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen.
- Förderung der sozialen Inklusion und Chancengleichheit.
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und des Zugangs zu Informationen für alle Bürger.
Anforderungen und Standards
Die HmbBITVO legt spezifische Anforderungen fest, die öffentliche Stellen erfüllen müssen, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote sicherzustellen. Diese Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) entwickelt wurden.
Wichtige Anforderungen der HmbBITVO
Zu den wichtigsten Anforderungen der HmbBITVO gehören:
- Perceivable: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Sinnen wahrgenommen werden können. Dies schließt Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte und Untertitel für Multimedia-Inhalte ein.
- Operable: Benutzeroberflächen und Navigationselemente müssen für alle Benutzer bedienbar sein. Dies umfasst die Unterstützung von Tastatursteuerung und die Vermeidung von zeitbasierten Interaktionen.
- Understandable: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Dies beinhaltet klare und einfache Sprache sowie konsistente Navigation.
- Robust: Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert zu werden.
Umsetzung und Überwachung
Die Umsetzung der HmbBITVO erfolgt durch die jeweiligen öffentlichen Stellen in Hamburg. Diese sind verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen und Bewertungen der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote durchzuführen. Zudem müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Websites veröffentlichen, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit beschreibt und Kontaktmöglichkeiten für Feedback und Beschwerden bietet.
Überwachungsstelle für Barrierefreiheit
In Hamburg gibt es eine zentrale Überwachungsstelle, die die Einhaltung der HmbBITVO überwacht. Diese Stelle führt regelmäßige Stichproben durch und kann bei Verstößen Maßnahmen ergreifen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Zudem bietet sie Unterstützung und Beratung für öffentliche Stellen bei der Umsetzung der Verordnung.
Fazit
Die Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit in Hamburg. Sie stellt sicher, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass sie für alle Bürger zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Durch die Einhaltung der HmbBITVO können öffentliche Stellen nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur sozialen Inklusion und Chancengleichheit leisten.
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