Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Was bedeutet Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen?

Die Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen regelt die Anforderungen und Maßnahmen, die öffentliche Stellen eines Bundeslandes ergreifen müssen, um ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Zusammenfassung
Die Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verpflichtet diese, ihre digitalen Angebote gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, und ergänzt damit bestehende Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die Einhaltung der Verordnung wird durch regelmäßige Überprüfungen und Berichte überwacht, um die digitale Teilhabe und Chancengleichheit für alle Bürger zu fördern.

Definition der Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Die Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die digitale Barrierefreiheit für alle Bürger zu gewährleisten. Diese Verordnung verpflichtet öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies umfasst sowohl Websites als auch mobile Anwendungen.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Verordnung basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102, die die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt. Ziel dieser Richtlinie und der darauf basierenden Landesverordnung ist es, die digitale Teilhabe zu fördern und sicherzustellen, dass alle Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen haben.

Rechtlicher Rahmen

Die Landesverordnung ist Teil des nationalen Rechtsrahmens zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Sie ergänzt bestehende Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen und regelmäßig Berichte über den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu erstellen.

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die Verordnung legt spezifische Anforderungen fest, die öffentliche Stellen erfüllen müssen, um ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die international anerkannte Standards für die Barrierefreiheit von Webinhalten darstellen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Perceivable: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Sinnen wahrgenommen werden können. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder und Videos.
  • Operable: Benutzer müssen in der Lage sein, die Website oder Anwendung zu navigieren und zu bedienen. Dies schließt die Unterstützung von Tastatursteuerung und die Vermeidung von zeitlich begrenzten Aktionen ein.
  • Understandable: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Dies beinhaltet klare und einfache Sprache sowie konsistente Navigationselemente.
  • Robust: Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert zu werden.

Umsetzung und Überwachung

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu ergreifen. Dies umfasst die Schulung von Mitarbeitern, die Durchführung von Barrierefreiheitstests und die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess. Darüber hinaus müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Websites und in ihren mobilen Anwendungen veröffentlichen, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit beschreibt und Kontaktmöglichkeiten für Feedback bietet.

Überwachungsmechanismen

Die Einhaltung der Verordnung wird durch regelmäßige Überprüfungen und Berichte überwacht. Öffentliche Stellen müssen alle drei Jahre einen Bericht über den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote vorlegen. Diese Berichte werden von den zuständigen Behörden geprüft, die bei Verstößen gegen die Verordnung Maßnahmen ergreifen können.

Herausforderungen und Best Practices

Die Umsetzung der Landesverordnung stellt öffentliche Stellen vor verschiedene Herausforderungen. Dazu gehören technische Hürden, begrenzte Ressourcen und das notwendige Fachwissen zur Barrierefreiheit. Best Practices zur Bewältigung dieser Herausforderungen umfassen die frühzeitige Einbindung von Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess, die Nutzung von Barrierefreiheitstools und -ressourcen sowie die Zusammenarbeit mit Experten und Betroffenen.

Fazit

Die Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Inklusion. Durch die Einhaltung der festgelegten Anforderungen können öffentliche Stellen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle Bürger zugänglich sind. Dies trägt nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bei, sondern fördert auch die gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
✅ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

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