Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)

Was ist die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)?

Die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) ist eine Verordnung des Bundeslandes Thüringen, die die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik in öffentlichen Verwaltungen regelt. Sie setzt die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auf Landesebene um und zielt darauf ab, digitale Inhalte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Zusammenfassung
Die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) stellt sicher, dass digitale Angebote und Dienstleistungen in Thüringen für alle Menschen zugänglich sind, und basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes. Sie gilt für alle öffentlichen Stellen in Thüringen, orientiert sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und wird von einer Aufsichtsbehörde überwacht, um Inklusion und Chancengleichheit zu fördern.

Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)

Die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz ThürBITVO, ist ein bedeutendes Regelwerk im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Sie stellt sicher, dass digitale Angebote und Dienstleistungen in Thüringen für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. In diesem Artikel beleuchten wir die ThürBITVO im Detail und erklären ihre Bedeutung im Kontext der digitalen Barrierefreiheit.

Definition der ThürBITVO

Die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) ist eine gesetzliche Regelung, die die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik in Thüringen vorschreibt. Sie basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes. Ziel der ThürBITVO ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und ihnen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Rechtlicher Rahmen und Geltungsbereich

Die ThürBITVO gilt für alle öffentlichen Stellen des Landes Thüringen, einschließlich der Landesverwaltung, der Kommunen und anderer öffentlicher Einrichtungen. Sie verpflichtet diese Stellen, ihre Websites, mobilen Anwendungen und sonstigen digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst sowohl neue als auch bestehende digitale Inhalte und Dienstleistungen.

Anforderungen der ThürBITVO

Die ThürBITVO legt konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote fest. Diese Anforderungen orientieren sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und umfassen unter anderem:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dies schließt die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, Untertiteln für Videos und einer klaren Strukturierung der Inhalte ein.
  • Bedienbarkeit: Digitale Angebote müssen für alle Nutzer bedienbar sein. Dies bedeutet, dass sie mit verschiedenen Eingabegeräten wie Tastatur, Maus oder Touchscreen navigierbar sein müssen.
  • Verständlichkeit: Die Inhalte und Funktionen digitaler Angebote müssen verständlich sein. Dies umfasst die Verwendung einfacher und klarer Sprache sowie die Bereitstellung von Hilfestellungen und Erklärungen.
  • Robustheit: Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln genutzt werden können. Dies schließt die Kompatibilität mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien ein.

Umsetzung und Überwachung

Die Umsetzung der ThürBITVO erfolgt durch die jeweiligen öffentlichen Stellen in Thüringen. Diese sind verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen und Tests ihrer digitalen Angebote durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden. Darüber hinaus müssen sie einen Feedback-Mechanismus bereitstellen, über den Nutzer Barrieren melden und Verbesserungsvorschläge einreichen können.

Die Überwachung der Einhaltung der ThürBITVO obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese kann bei Verstößen gegen die Verordnung Maßnahmen ergreifen und Sanktionen verhängen. Zudem veröffentlicht die Aufsichtsbehörde regelmäßig Berichte über den Stand der Barrierefreiheit in Thüringen.

Bedeutung der ThürBITVO für die digitale Barrierefreiheit

Die ThürBITVO spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung der digitalen Barrierefreiheit in Thüringen. Sie trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen erhalten. Dies ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Inklusion, sondern auch ein Beitrag zur Chancengleichheit und Teilhabe in der digitalen Gesellschaft.

Darüber hinaus setzt die ThürBITVO ein wichtiges Signal an andere Bundesländer und Institutionen, die ebenfalls Maßnahmen zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit ergreifen sollten. Sie zeigt, dass Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung ist.

Fazit

Die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen um digitale Barrierefreiheit in Thüringen. Sie stellt sicher, dass digitale Angebote und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind und fördert die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Durch die Umsetzung der ThürBITVO leisten öffentliche Stellen in Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer barrierefreien digitalen Welt.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
✅ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

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