Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites

Was ist das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites?

Das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites verpflichtet öffentliche Stellen in Thüringen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Zusammenfassung
Das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites (ThürBarWebG) verpflichtet öffentliche Stellen in Thüringen, ihre digitalen Angebote gemäß international anerkannter Standards barrierefrei zu gestalten, um allen Bürgern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Es fördert die Inklusion und Chancengleichheit in der digitalen Welt und setzt einen wichtigen Impuls für die Privatwirtschaft, ebenfalls barrierefreie digitale Angebote zu entwickeln.

Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites

Das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites ist ein bedeutendes Regelwerk, das die digitale Barrierefreiheit in Thüringen fördert. Es zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben. In diesem Artikel werden wir die Definition, die wichtigsten Bestimmungen und die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die digitale Barrierefreiheit beleuchten.

Definition

Das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites, oft abgekürzt als ThürBarWebG, ist ein Landesgesetz, das die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Thüringen regelt. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102, die die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der gesamten Europäischen Union vorschreibt.

Hintergrund und Zielsetzung

Die digitale Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inklusion und Chancengleichheit in der modernen Informationsgesellschaft. Menschen mit Behinderungen stoßen oft auf Hindernisse, wenn sie auf digitale Inhalte zugreifen möchten. Das ThürBarWebG zielt darauf ab, diese Barrieren zu beseitigen und sicherzustellen, dass alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen haben.

Wichtige Bestimmungen des ThürBarWebG

Barrierefreie Gestaltung von Websites

Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen in Thüringen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass die digitalen Inhalte so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen.

Einhaltung von Standards

Das ThürBarWebG fordert die Einhaltung international anerkannter Standards für die Barrierefreiheit, wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Richtlinien definieren spezifische Anforderungen, die Websites und mobile Anwendungen erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder, die Verwendung von leicht verständlicher Sprache und die Sicherstellung der Bedienbarkeit über Tastatur und andere Eingabegeräte.

Überwachungs- und Berichtspflichten

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen Transparenz schaffen und den Fortschritt bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen dokumentieren. Zudem müssen die öffentlichen Stellen eine Kontaktstelle benennen, an die sich Bürger bei Problemen mit der Barrierefreiheit wenden können.

Auswirkungen auf die digitale Barrierefreiheit

Das ThürBarWebG hat erhebliche Auswirkungen auf die digitale Barrierefreiheit in Thüringen. Durch die Verpflichtung öffentlicher Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen haben. Dies fördert die Inklusion und Chancengleichheit und trägt dazu bei, die digitale Kluft zu verringern.

Darüber hinaus setzt das Gesetz einen wichtigen Impuls für die Privatwirtschaft, ebenfalls barrierefreie digitale Angebote zu entwickeln. Unternehmen, die ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten, können nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Reichweite und Kundenzufriedenheit erhöhen.

Fazit

Das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit in Thüringen. Es stellt sicher, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten und damit allen Bürgern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen ermöglichen. Durch die Einhaltung international anerkannter Standards und die regelmäßige Überwachung und Berichterstattung wird die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen sichergestellt. Das ThürBarWebG trägt somit wesentlich zur Inklusion und Chancengleichheit in der digitalen Welt bei.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
✅ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

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